Die Schätzung: Eine Schätzung (z. B. eine Marktwertanalyse durch einen Makler) ist eine unverbindliche, oft kostenlose oder kostengünstige Meinung. Sie dient der ersten Orientierung, basiert aber nicht auf gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren und berücksichtigt die komplexen rechtlichen Gegebenheiten (z. B. Baulasten) nicht im Detail. Eine Schätzung ist subjektiv und hat vor Gericht keine Beweiskraft.
Das Verkehrswertgutachten: Ein Verkehrswertgutachten ist eine offizielle, schriftliche Expertise, die von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt wird. Es ist ein gerichtsfestes Beweismittel, da es nach strengen gesetzlichen Vorgaben (§ 194 BauGB, ImmoWertV) erstellt wird und den Verkehrswert objektiv festlegt.