Die Einhaltung des Stichtags der Wertermittlung ist essenziell für die Gerechtigkeit des Zugewinnausgleichs. Hat die Immobilie zwischen Zustellung des Scheidungsantrags und der tatsächlichen gerichtlichen Entscheidung an Wert gewonnen, profitieren davon beide Parteien nicht. Umgekehrt trägt derjenige, der das Haus übernimmt, das Risiko späterer Wertverluste.
Der Sachverständige muss im Gutachten klar benennen: Das Verkehrswertgutachten muss präzise den Verkehrswert zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags ausweisen. Hierfür zieht der Gutachter alle relevanten Markt- und Preisdaten des jeweiligen Jahres heran.