Stichtag der Wertermittlung: Wann der Wert der Immobilie im Scheidungsfall zählt

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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Vorwort

Im Rahmen einer Ehescheidung kann der Wert einer Immobilie erheblichen Schwankungen unterliegen. Für die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist es daher von höchster rechtlicher Bedeutung, zu welchem genauen Zeitpunkt der Verkehrswert der Immobilie festgestellt wird. Dieser Zeitpunkt wird als Stichtag der Wertermittlung bezeichnet.
Ein Verkehrswertgutachten muss zwingend diesen Stichtag berücksichtigen, um vor Gericht und beim Zugewinnausgleich Bestand zu haben. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die relevanten Stichtage und warum der Sachverständige diesen in seinem Gutachten klar ausweisen muss.

Die zwei relevanten Stichtage im Scheidungsrecht

Für die Bewertung von Vermögen im Rahmen des Zugewinnausgleichs sind zwei Hauptstichtage relevant:
  1. Stichtag des Endvermögens (Zustellung des Scheidungsantrags): Dies ist der wichtigste Stichtag. Der Wert der Immobilie wird zu dem Zeitpunkt bewertet, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner offiziell zugestellt wurde. Alle Wertsteigerungen oder -minderungen, die nach diesem Datum eintreten, fließen nicht mehr in den Zugewinnausgleich ein. Das Verkehrswertgutachten muss den Verkehrswert exakt auf diesen Tag festlegen.
  2. Stichtag des Anfangsvermögens (Eheschließung): Dieser Stichtag dient zur Feststellung des Wertes der Immobilie zu Beginn der Ehe, falls die Immobilie bereits in die Ehe eingebracht wurde. Bei Immobilien ist hier oft eine Indexierung auf den aktuellen Wert notwendig.

Warum die Einhaltung des Stichtags entscheidend ist

Die Einhaltung des Stichtags der Wertermittlung ist essenziell für die Gerechtigkeit des Zugewinnausgleichs. Hat die Immobilie zwischen Zustellung des Scheidungsantrags und der tatsächlichen gerichtlichen Entscheidung an Wert gewonnen, profitieren davon beide Parteien nicht. Umgekehrt trägt derjenige, der das Haus übernimmt, das Risiko späterer Wertverluste.
Der Sachverständige muss im Gutachten klar benennen: Das Verkehrswertgutachten muss präzise den Verkehrswert zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags ausweisen. Hierfür zieht der Gutachter alle relevanten Markt- und Preisdaten des jeweiligen Jahres heran.

Fazit

Der Stichtag der Wertermittlung ist bei der Ehescheidung ein unumstößliches Kriterium. Ein Verkehrswertgutachten ist das einzige Dokument, das den Verkehrswert der Immobilie rechtlich korrekt auf diesen Stichtag festlegen kann.
Dies schützt Sie vor Auseinandersetzungen um Wertveränderungen und stellt sicher, dass der Zugewinnausgleich auf einer korrekten, zeitlich fixierten Basis erfolgt.
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