Kosten und Nutzen: Wer zahlt das Verkehrswertgutachten bei der Scheidung?

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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Vorwort

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten sind im Rahmen einer Ehescheidung oft ein weiterer Streitpunkt. Da das Gutachten jedoch für die Berechnung des Zugewinnausgleichs und die faire Aufteilung des Vermögens unerlässlich ist, ist es ratsam, die Kosten transparent und einvernehmlich zu klären.
Die Frage Wer zahlt das Gutachten bei der Scheidung?
hängt davon ab, ob das Gutachten einvernehmlich oder gerichtlich angeordnet wird. In diesem Artikel beleuchten wir die Verteilung der Kosten und den erheblichen Nutzen des Gutachtens.

Die Kostenverteilung bei Einvernehmlichkeit

Wenn die Ehepartner das Verkehrswertgutachten gemeinsam und einvernehmlich beauftragen, ist dies der schnellste und kostengünstigste Weg.
Einvernehmliche Kostenübernahme: Die Ehepartner teilen sich die Kosten in der Regel hälftig. Dies ist die fairste Lösung, da beide vom objektiven Ergebnis des Gutachtens profitieren.
Niedrigere Kosten: Ein Privatgutachten, das einvernehmlich beauftragt wird, ist in der Regel günstiger als ein gerichtlich angeordnetes Gutachten.

Die Kostenverteilung bei gerichtlicher Anordnung

Gelingt den Partnern keine Einigung über die Beauftragung eines Gutachters, muss das Familiengericht ein Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes in Auftrag geben.
  • Gerichtliche Anordnung: Die Kosten für das Gerichtsgutachten werden zunächst aus der Gerichtskasse vorfinanziert.
  • Tragung der Kosten: Die Kosten für das Gutachten gehören zu den Verfahrenskosten und werden im Rahmen der gerichtlichen Entscheidung (oft hälftig) auf die Ehepartner verteilt.
Wichtig: Der Nutzen des Gutachtens rechtfertigt die Kosten. Die Kosten für das Gutachten sind in der Regel gering im Vergleich zu den möglichen Fehlbeträgen beim Zugewinnausgleich oder den zusätzlichen Anwalts- und Gerichtskosten, die ein langwieriger Streit ohne objektive Bewertung verursacht.

Fazit

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten bei der Scheidung sollten einvernehmlich getragen werden, da der Nutzen für beide Seiten erheblich ist.
Das Gutachten ist die zentrale Entscheidungsgrundlage für einen fairen Zugewinnausgleich und ein effektives Mittel zur Streitvermeidung.
Betrachten Sie die Kosten als Investition in die gerechte und schnelle Beilegung der finanziellen Angelegenheiten.
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