Wenn die Ehepartner das Verkehrswertgutachten gemeinsam und einvernehmlich beauftragen, ist dies der schnellste und kostengünstigste Weg.
Einvernehmliche Kostenübernahme: Die Ehepartner teilen sich die Kosten in der Regel hälftig. Dies ist die fairste Lösung, da beide vom objektiven Ergebnis des Gutachtens profitieren.
Niedrigere Kosten: Ein Privatgutachten, das einvernehmlich beauftragt wird, ist in der Regel günstiger als ein gerichtlich angeordnetes Gutachten.